Wir haben zurzeit freie Zimmer in unserer Senioren WG

Kranken- & Altenpflege

Revita GmbH - In berlin

Über Krankenpflege Revita in berlin

Die folgenden Seiten bieten Ihnen einen kleinen Einblick in unser Leistungsspektrum, sowie über die Qualität unserer Arbeit. Bei weiterführenden Fragen erreichen Sie uns zu unseren Büro-Öffnungszeiten Montag - Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr. 


Unsere telefonischen Sprechzeiten sind von 10:00 - 15:00 Uhr. In Notfällen steht Ihnen unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft unter (0172) 389 666 4 zur Verfügung.


Gerne klären wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unserem Büro nach vorheriger Terminabsprache.

Sie suchen einen privaten Kranken- oder Altenpflegedienst der 365 Tage im Jahr, 24 Stunden für Sie im Einsatz ist? Fachliche Kompetenz ist Ihnen ebenso wichtig wie die Begriffe: Warmherzigkeit, Vertrauen und Zuverlässigkeit? Sie benötigen medizinisch-pflegerische oder hauswirtschaftliche Betreuung?


Wir sind ein erfahrenes, dynamisches Team, das seit 1991 alte und pflegebedürftige Menschen in Ihrer häuslichen Umgebung versorgt. Neben der pflegerischen und medizinischen Versorgung, bieten wir auch die Betreuung in einer Wohngemeinschaft an.

Unsere Klienten profitieren von unserem starken Netzwerk aus Kooperationspartnern, deren Dienstleistungen auf unser Unternehmen abgestimmt sind.


Als langjähriges Mitglied des AVG unterziehen wir uns regelmäßig Qualitätskontrollen.


Zögern Sie nicht und kommen Sie zur Revita Krankenpflege GmbH!

Pflegekonzept

Unser Denken und Handeln ist darauf ausgelegt, die Lebenssituation der kranken, hilfsbedürftigen oder alten Menschen zu erkennen und gezielt die notwendige körperliche, seelische und geistige Hilfe in ihrer vertrauten Umgebung anzubieten.


Unser Leitbild beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Wir sind bei unseren Klienten Gast im Haus und wahren seine Privatsphäre
  • Die zu pflegende Person steht im Mittelpunkt unseres Tun und Handelns.
  • Die Würde und Individualität eines jeden Menschen ist das höchste Gut.
  • Bei der Einsatzplanung unserer Pflegekräfte beachten wir die Bezugspflege. Bezugspflege bedeutet eine sehr persönliche Betreuung durch einen festen Kreis von wenigen Mitarbeitern oder sogar nur einen Pflegenden.
  • Eine feste Säule für die Qualität unseres Unternehmens sind unsere Mitarbeiter.


Unser Ziel ist es, die Menschen die wir pflegen so zu unterstützen und zu betreuen, dass wir ihnen ein Höchstmaß an Lebensqualität im gewohnten häuslichen Umfeld ermöglichen bzw. erhalten.

Ambulante pflege

Ambulante Pflege ist die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen.


Die häusliche Pflege ermöglicht dem Pflegebedürftigen, in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden, was in der Regel vom Pflegebedürftigen gegenüber einer stationären Pflege, das heißt Pflege bei Unterbringung in einem Heim oder Krankenhaus, bevorzugt wird. In den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland zur häuslichen Pflege im SGB XI und im SGB XII hat häusliche Pflege stets Vorrang vor stationärer Pflege. Häusliche Pflege kann von Familienangehörigen oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen geleistet werden (pflegende Angehörige), auch wenn diese Pflegepersonen keine einschlägige Ausbildung haben. Professionelle ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen unterstützen und entlasten gegen Entgelt die Pflegepersonen in ihrer Pflegetätigkeit. In Deutschland kann auf Antrag bei einer Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine der fünf Pflegegrade zuerkannt werden, wodurch Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung entstehen.


Wird die häusliche Pflege von Angehörigen oder sonstigen Privatpersonen durchgeführt, zahlt die Pflegekasse ein pauschales Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, die in dessen Verwendung frei ist; die teilweise häusliche Pflege durch Pflegedienste gilt als eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Deren Bezahlung bis zur monatlichen Maximalgrenze regeln Pflegekasse und ambulanter Dienst direkt miteinander.


Seit 1. Februar 2006 werden pflegende Angehörige, die innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Pflegetätigkeit einen Antrag auf Weiterversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit versichert (§ 28a SGB III), sofern sie entweder in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits 12 Monate lang Versicherte zur Arbeitslosenversicherung waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

familienpflege

Die ambulante Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr. Im Vordergrund steht die Gewährleistung der Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder , wenn die Person, die den überwiegenden Teil der Betreuung der Kinder/des Kindes wargenommen hat, durch Krankheit oder einer anderen Notsituation  nicht mehr übernehmen kann.


Seit dem 01.01.1991 ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Kraft. Im §20 ist die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen geregelt:


(1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,

2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,

3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege

nicht ausreichen.


(2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr.3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Jeder kann durch extreme Belastungen oder Schicksalsschläge in Krisensituationen geraten. In solchen Fällen ist die ausreichende Betreuung und Versorgung von Kindern nicht immer gesichert oder nur sehr eingeschränkt möglich, z.B. wegen extremer Arbeitsbelastungen, Prüfungen, Pflege von Angehörigen, Todesfällen, Scheidung, schwerer Erkrankungen, Klinik- oder Kuraufenthalten.

Die ambulante Familienpflege bietet umfangreiche und qualifizierte Hilfen für die Wechselfälle des familiären Lebens. In Krankheitsfällen wird sie ggf. durch die Krankenversicherung ermöglicht (hier als sogenannte Haushaltshilfe bezeichnet). Die Interpretation des Begriffs "Familienpflege" ist sehr unterschiedlich und führt oft zur Verwirrung. Zur Begriffserklärung sollen kurz die verschiedenen Inhalte dargelegt werden:

a) Familienpflege beinhaltet für Fachkräfte der Jugendämter oftmals die Fremdunterbringung von Kindern in Pflegefamilien. Die ambulante Familienpflege hat dagegen das vorrangige Ziel, die Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden.

b) Familienpflege wird häufig mit der sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 KJHG verwechselt. Diese Hilfen werden in Problem - und Konfliktsituationen gewährt mit dem Ziel, die Eigenkräfte der Familie zu stärken, die Erziehungsfähigkeit der Eltern und das Zusammenleben der Familie zu fördern. Die Hilfe erstreckt sich meistens über eineinhalb bis zweieinhalb Jahre mit 10 - 19 Stunden-Einsätzen pro Woche. Das zuständige Amt als öffentlicher Träger engagiert die Kräfte.

Die ambulante Familienpflege soll dagegen die akute Notsituation überbrücken. Die Einsätze dauern wenige Tage bis zu mehreren Monaten. Die Dauer des Einsatzes ist abhängig von der Notsituation. Die Fachkräfte werden von freien Trägern (Sozialstationen / ambulanten Pflegediensten) gestellt.

c) Familienpflege bedeutet nach dem Verständnis der Medien überwiegend die pflegerische Betreuung und Versorgung von Kranken und Senioren, die im Rahmen der Familie, das heißt durch pflegende Angehörige, Hilfe erhalten.

Ambulante Familienpflege wird dagegen von fremden Personen ausgeführt, die als Fachkräfte Familien in Notsituationen Unterstützung geben.

Wohngemeinschaft

Wir haben zurzeit freie Zimmer in unserer Senioren WG

Revita Krankenpflege GmbH betreut eine Wohngemeinschaft. Die hellen und freundlich gestalteten Zimmer werden von den Bewohnern individuell mit eigenen Möbeln, Gegenständen und Bildern ausgestattet und bilden einen wohnlichen Rückzugsort. Darüber hinaus stehen den Bewohnern ein großzügiger Wohn- und Essbereich, eine offene Wohnküche, sowie ein großer Laubengang zur freien Verfügung.


Die Wohngemeinschaft bildet das Zuhause für acht Bewohner, die nicht mehr selbständig leben können, für die ein Umzug in ein Pflegeheim aber nicht in Frage kommt. Durch die 24-stündige Anwesenheit von geschulten Mitarbeitern sind die Bewohner rund um die Uhr versorgt und beaufsichtigt. Von den Pflegekräften werden pflegerische, hauswirtschaftliche, Betreuungs- sowie ärztlich verordnete Leistungen erbracht. Die Tagesgestaltung richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Bewohner unter Rücksichtnahme der Wünsche der Gruppe.


Sämtliche Aktivitäten werden in enger Absprache mit den Bewohnern und deren Angehörigen geplant und gestaltet. Trotz der 24-Stunden-Präsenz empfindet sich die Revita Krankenpflege GmbH als Gast in den Räumen der Wohngemeinschaft und unterstützt die Bewohner in einer selbstbestimmten und selbstständigen Alltagsgestaltung. Durch eine gut abgestimmte Personalbesetzung und den aktiven Einbezug der Bewohner in die Alltagsaktivitäten findet eine umfassende Förderung der Bewohner statt. Vorhandene Fähigkeiten können dadurch erhalten und verbessert werden.


Besonderer Pflegebedarf oder eventuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes werden sofort erkannt, wodurch in vielen Fällen eine ärztliche Behandlung oder sogar Krankenhauseinweisung vermieden werden kann. Interessenten können sich gerne für weitere Auskünfte bei uns melden.

Lassen Sie sich kostenlos beraten (030) 786 49 40

Unsere Leistungen

Häusliche Krankenpflege gemäß §37 SGB V 

  • Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, Anlegen von Kompressionsverbänden, usw.)

Leistungen der Pflegeversicherung gemäß Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, An- und Auskleiden)
  • Nahrungsaufnahme (mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme)
  • Lagern und Betten
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Begleitung außer Haus
  • hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, Einkauf

Leistungen des Sozialamtes gemäß § 61 SGB XII

  • Tagesstrukturierung
  • alle Leistungen der Pflegeversicherung
  • Psychosoziale Betreuung

Spezialgebiet juveniler Diabetes mellitus

  • Blutzuckermessung und Insulininjektion von Kindern (u.a. in der Schule)

Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI  

  • Leistungen zur Unterstützung im Alltag
  • Betreuungsangebote
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. Organisationsaufgaben, Haushaltsführung)
  • Terminbegleitung, Arztbegleitung, Freizeitbegleitung. Wir begleiten Sie zu Terminen.

Pflegeeinsätze (Beratungsbesuch) 

gemäß § 37 / 3 SGB XI

  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene halb- bzw. vierteljährliche Pflegekontrolle bei Versicherten, die Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten

Urlaubs- und Verhinderungspflege 

gemäß § 39 SGB XI

  • Wir übernehmen die stundenweise Pflege und Betreuung, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist. Wir bieten Hilfe im Haushalt und in der Pflege durch erfahrene und geschulte Pflegekräfte.

Vermittlung ergänzender Leistungen

  • Hilfsmittel
  • Hausnotruf
  • Fusspflege
  • Physiotherapie
  • Friseur
  • fahrbarer Mittagstisch
  • Begleitservice
  • ambulante Wohngemeinschaften
  • mobiler Fahrdienst


Beratungsgespräche / Serviceleistungen

  • Pflegeabsprachen mit Patienten und Angehörigen (Pflegevertrag)
  • allgemeine Beratung zur Pflege und dem Pflegeumfeld, sowie der Angehörigen
  • Antragsstellung auf Pflegestufe oder Höherstufung
  • Antragsstellung Schwerbeschädigtenausweis
  • regelmäßige Pflegevisiten
  • Überprüfen / Anpassen des Pflegebedarfs
  • Vermittlung von Ärzten / Fachärzten sowie dem Krankentransport
  • Rezeptanforderungen
  • Kontakt zu Ärzten
  • Verordnungsverwaltung
  • Hilfsmittelbestellung und Verwaltung

Krankenpflege Revita steht für Qualität

Lassen Sie sich kostenlos beraten (030) 786 49 40

Karriere bei Revita GmbH

Wir sind ein nach dem AltPflG § 4 Abs. 3 zugelassener Ausbildungsbetrieb. Der praktische Teil der Ausbildung wird durch unsere Mentoren begleitet. Hierfür stehen die Pflege-Tour und unsere Wohngemeinschaft zur Verfügung.

Revita Krankenpflege GmbH ist seit 1991 für pflegebedürftige Menschen in den Bezirken Schöneberg, Tempelhof, Kreuzberg, Neukölln, Wilmersdorf und Charlottenburg im Einsatz. Unser fachlicher Anspruch ist die ganzheitliche und individuelle Versorgung auf dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand. 


Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.


Folgende Stellen sind aktuell bei uns zu besetzen:


Gern können Sie darüber hinaus die Eigeninitiative ergreifen und sich bei uns auch ohne aktuelle Stellenausschreibung bewerben - eine Antwort erhalten Sie in jedem Fall.


Schreiben Sie uns eine E - Mail oder rufen Sie einfach an.

Lassen Sie sich kostenlos beraten (030) 786 49 40

Kontakt

Jacqueline Bella

stellv. Pflegedienstleitung



jacky.bella@revita-krankenpflege.de Telefon (030) 886 687 95 

Lucia Stromberg

Geschäftsführung



info@revita-krankenpflege.de